Die auch als Stecker-Solaranlage oder Mini-PV-Anlage bezeichneten Balkonkraftwerke bestehen meist aus einem oder höchstens zwei Solar-Panelen, weil ihre maximale Einspeiseleistung nur bei 600 Watt liegen darf.
Einmal montiert, kann z. B. durch ein Balkonkraftwerk auf dem Garagendach gewonnener Strom über einen herkömmlichen Schuko-Stecker in das Hausstromnetz eingespeist werden. Von dort wird er direkt an Verbraucher wie Lampen, eine Spülmaschine oder einen Kühlschrank weitergeleitet.
Dadurch dreht sich der Stromzähler des entsprechenden Haushalts langsamer und die Stromkosten sinken.
Für einen normkonformen Betrieb muss eine Balkon Solaranlage die DIN VDE Normen einhalten. Die Normen sind zwar keine Gesetze, werden aber von einigen Experten für ein besonders hohes Maß an Sicherheit empfohlen.
Folgende drei wichtige VDE-Normen und Richtlinien sollten u. a. für eine VDE normkonforme Installation einer Mini-PV-Anlage eingehalten werden:
Die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 regelt die Anforderungen an die Art eines Anschlusses, über den das Balkonkraftwerk zusätzlich zur öffentlichen Stromversorgung betrieben wird. Anlagen bis 600 W können damit in einen vorhandenen Endstromkreis eingebunden werden, welcher über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geschützt ist.
Kunden haben ferner die Wahl zwischen einem festen Anschluss oder einer speziellen Energiesteckvorrichtung nach E DIN VDE V 0628-1. Die Installation der Anlage darf mittlerweile vom Endanwender selbst durchgeführt werden.
Die VDE Norm DIN VDE V0628-1 regelt die Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt, die z. B. auf den Wieland Stecker und die Wieland Steckdose zutrifft.
Die VDE Anwenderregel VDE-AR-N 4105 gibt die technischen Mindestanforderungen vor, die Wechselrichter von Balkonkraftwerken bis zu 600 W erfüllen müssen. Denn sie müssen mit einem NA-Schutz ausgestattet sein, der dafür sorgt, dass bei Spannungsabfall des Hausnetzes (z.B. Stecker der Solaranlage wird gezogen oder der Stecker ist nicht richtig in der Steckdose) der Stecker des Balkonkraftwerks spannungsfrei geschaltet wird. Es handelt sich also um eine Schutzvorrichtung direkt am Balkonsolargerät.
Balkonkraftwerke sind grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einzutragen als auch beim Netzbetreiber zu registrieren.
Hinweis: Mitte März 2023 wurden beim ersten von Robert Habeck initiierten PV-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen: